Elektroräder

„Oma-Rad“-Image

Europäische Hersteller von Elektrofahrrädern hatten lange Zeit nur die über 50-Jährigen als Zielgruppe im Blick. Das sorgte dafür, dass elektrisch unterstützten Fahrrädern lange das „Oma-Rad“-Image anhaftete. Lange Zeit war auch die Akkutechnik noch nicht gut ausgereift, was für eine zögerliche Akzeptanz von e-Bikes sorgte. Die Akkus hatte eine geringe oder stark nachlassende Reichweite. Das hat sich heute stark gewandelt. Insbesondere seitdem Li-Ionen Akkus auf dem Markt sind. Diese verfügen über eine höhere Leistungsdichte und Betriebssicherheit. Außerdem haben sich die Ladezyklen bei einer Verwendung von leistungsstarken Ladegeräten enorm verkürzt. 

sportlich bis elegant

Dadurch, dass die Elektrofahrräder auch äußerlich immer weiter entwickelt werden und ansprechender werden, fühlen sich auch immer häufiger jüngere Menschen von e-Bikes angesprochen. Die Palette von e-Bikes reicht heute von sportlich bis elegant. Durch die Nutzung eines Pedelecs hat der Fahrer zahlreiche Vorteile: Er kann sein Ziel schneller erreichen, da er mit einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit unterwegs ist. Dadurch kann er auch weitere Strecken zurücklegen und durch die Motorunterstützung ermüdet er weniger. Für viele Fahrer, gerade auf der Fahrt zur Arbeit, ist es wichtig, nicht zu sehr ins Schwitzen zu kommen. Aufgrund der gleichmäßigeren Belastung während der Fahrt mit einem Pedelec kommt der Fahrer weniger ins Schwitzen. 

elektrische Motorunterstützung

Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) muss der Fahrer noch selbst in die Pedale treten. Er bekommt dabei lediglich Unterstützung von einem Motor. Die elektrische Motorunterstützung reicht bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Schneller kann der Pedelec Fahrer nur werden, wenn er mit seiner eigenen Kraftanstrengung stärker in die Pedale tritt. Die Motorunterstützung kann in mehreren Stufen eingestellt werden. Rechtlich gesehen ist das Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Pedelec Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Auch für sie besteht keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.